Risikobericht

Die Kirchen in Deutschland haben im Laufe der Zeit neben dem pastoralen Dienst vielfältige Aufgaben in der Gesellschaft übernommen, in Bildung und Erziehung sowie im sozial-caritativen Bereich. Vor diesem Hintergrund muss das Bistum Aachen vorausschauend planen, Chancen erkennen sowie Risiken angemessen begegnen und überwachen.

Die Einnahmen aus der Kirchensteuer sind die mit Abstand wichtigste Ertragsquelle des Bistums Aachen und repräsentieren mit Blick auf die Finanz- und Ertragslage damit gleichzeitig auch die größte Risikoposition. Ihre Höhe hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf die das Bistum oftmals nur in sehr geringem Maße Einflussmöglichkeiten hat, und ist daher nur schwer zu prognostizieren. Insbesondere die Entwicklung der Lohn-, Einkommen- und Kapitalertragsteuer, die die Basis zur Berechnung der Kirchensteuer bildet, spielt dabei eine zentrale Rolle.

Ein weiteres Risiko birgt das Verfahren zur Abrechnung der Einnahmen aus Kirchenlohnsteuer, da es grundsätzlich Rückzahlungsverpflichtungen des Bistums Aachen auslöst. Während Finanzämter die Kirchensteuer auf die Einkommen- und Kapitalertragsteuer direkt für die Diözesen abrechnen, wird dem Bistum Aachen die Kirchensteuer aus Lohnsteuer von den Finanzämtern zunächst als Abschlag nach dem Betriebsstättenprinzip zur Verfügung gestellt. Anspruch auf die Kirchenlohnsteuer besteht jedoch in Abhängigkeit des Wohnsitzes des Steuerzahlers. Erst durch ein Kirchensteuerverrechnungsverfahren (Clearing) wird den Diözesen der ihnen jeweils zustehende Betrag nach Wohnsitz frühestens im vierten Jahr nach der Veranlagung zugeordnet. Da der Anspruch auf Kirchenlohnsteuer jedoch in der Regel höher ist als die zunächst über die Finanzämter erbrachte Kirchensteuer, wird dem Bistum Aachen bis zur endgültigen Abrechnung eine Vorauszahlung über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ausbezahlt. Die Berechnung orientiert sich dabei an dem aktuell gültigen, aber vier Jahre alten Anteilsschlüssel, der nicht berücksichtigt, dass der auf das Bistum Aachen entfallende Kirchenlohnsteueranteil in den letzten Jahren im Bundesvergleich rückläufig war. Daraus entstehen für das Bistum Aachen hohe Rückzahlungsverpflichtungen, für die entsprechende Clearingrückstellungen gebildet werden.

Die Zahl der Katholiken im Bistum Aachen sinkt. Im Jahr 2017 konnten die gute wirtschaftliche Gesamtsituation und die daraus resultierenden Gesamterträge aus der Kirchensteuer die rückläufige Anzahl der Kirchensteuerzahler überkompensieren. Die Anzahl im Bistum wird jedoch, insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung, weiter zurückgehen. Derzeit wird dieser Effekt durch die konjunkturbedingt höheren Kirchensteuereinnahmen ausgeglichen. Langfristig ist aber von sinkenden Kirchensteuererträgen auszugehen.

Die Finanzanlagen im Bistum Aachen unterliegen in ihrer Wertentwicklung den allgemeinen Markt-, Zinsänderungs- und Bonitätsrisiken. Durch eine konservative, nachhaltige und auf langfristigen Vermögenserhalt ausgerichtete Anlagepolitik wird versucht, diese Risiken möglichst gering zu halten. Die bereits seit 2016 erfolgreich praktizierte Einbeziehung externer Vermögensverwalter für das Anlagemanagement eröffnet neue Investitionsmöglichkeiten mit Potenzial, die das Bistum Aachen im Rahmen der Selbstverwaltung und unter Berücksichtigung der derzeitigen Rahmenbedingungen kaum umsetzen kann. Gleichzeitig wird das durch die erweiterten Anlagemöglichkeiten steigende Risiko vom Bistum durch die Vorgabe eines Risikobudgets für die externen Vermögensverwalter eingegrenzt. Die positiven Erfahrungen der letzten Jahre, die anhaltende Niedrigzinsphase und die steigende Komplexität des Anlageuniversums bei begrenzten Kapazitäten sind Gründe, die Vermögensanlagen des Bistums zunehmend im Rahmen von Spezialfonds und durch externe Vermögensverwalter durchführen zu lassen.

Die bindende Zusage für einen angemessenen Unterhalt der Geistlichen und anderer Kirchenbediensteter nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst stellt für das Bistum Aachen eine Verbindlichkeit in einer nicht unerheblichen Größenordnung dar. Diese Position wird über einen hinreichend großen Kapitalstock abgesichert und steht in engem Zusammenhang mit der Vermögensanlage des Bistums. Ziel der Bistumsverantwortlichen ist dabei die realitätsnahe Abbildung der Versorgungsverpflichtungen auf der Passivseite der Bilanz. In der aktuellen Niedrigzinsphase und unter Berücksichtigung der konservativen Anlageausrichtung des Bistums ist der gesetzlich vorgegebene Zinsfuß in Höhe von 3,68 Prozent zur Berechnung der Rückstellung für Pensionen bzw. 2,8 Prozent für ähnliche Verpflichtungen nicht zu erzielen. Deshalb hat das Bistum zusätzlich eine zweckgebundene Rücklage gebildet, die die Bewertungsdifferenz zwischen dem gesetzlich vorgeschriebenen und einem betriebswirtschaftlichen Zinssatz in Höhe von 2,25 Prozent abdecken soll.

Obwohl die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen organisatorisch und rechtlich selbstständig agieren, besteht dennoch eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit vom Bistum Aachen, da dieses die Erträge aus der Kirchensteuer als Haupteinnahmequelle an Kirchengemeinden und Verbände weitergibt. Die Kirchensteuerentwicklung auf Bistumsebene beeinflusst daher die Einnahmenseite der genannten Einrichtungen, während die Ausgabenseite jedoch von den Verantwortlichen vor Ort gesteuert und verantwortet wird. Bei Auftreten wirtschaftlich schwieriger Situationen wird damit das Bistum zum ersten Ansprechpartner. Im Rahmen der Planung und Steuerung werden Budgets und Jahresabschlüsse der Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen innerhalb des Generalvikariats geprüft. Des Weiteren sind Vorgänge mit hohem Finanzvolumen und langfristig bindende Verträge der Diözese als Genehmigungsbehörde vorzulegen.

Das von der Vollversammlung des VDD am 20. November 2017 empfohlene neue Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) wurde von Bischof Dr. Helmut Dieser am 24. Mai 2018 in Kraft gesetzt und die Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGV) seitens der Europäischen Union damit umgesetzt. Bei Verstößen gegen den kirchlichen Datenschutz können gemäß § 51 KDG Geldbußen bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Die Männer und Frauen des Seelsorge-Bereitschaftsdienstes für die Nacht halten wichtige Situationen in einem Buch fest. Ernst Muhr (links) und Pfarrer Christoph Graaff bei der Übergabe.