Prüfung und Bestätigung des Jahresabschlusses Domkapitel Aachen

Die im vorliegenden Finanzbericht des Domkapitels dargestellten Informationen sind umfassender und ausführlicher, als dies im formellen Jahresabschluss notwendig ist. Damit wird eine bessere Verständlichkeit des Zahlenwerks erreicht. Über Detaildarstellungen zu einzelnen Positionen wird überdies eine größere inhaltliche Nachvollziehbarkeit ermöglicht.

Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Domkapitels Aachen. Dieser in der formellen und aggregierten Form nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches erstellte Jahresabschluss wurde zur Prüfung vorgelegt.

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss des Domkapitels Aachen Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Im Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss des Domkapitels Aachen – bestehend aus Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung und Anhang – wurden folgende Feststellungen getroffen:

  • Die Prüfung wurde nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

  • Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften.

  • Es wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung und der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Mit Datum vom 28. August 2018 hat die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dem Domkapitel Aachen Körperschaft des öffentlichen Rechts für den Jahresabschluss 2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Rund 500 Sternsinger umarmen den Aachener Dom. Unter dem Motto „Kulturerbe trifft Welterbe“ setzen die Sternsinger am Ende der Festwoche „40 Jahre Weltkulturerbe Aachener Dom“ einen „königlichen“ Akzent.