Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Bischöflicher Stuhl Aachen

Aus dem Haushalt des Bischöflichen Stuhls werden neben der Vermögensverwaltung im Wesentlichen besondere Aufgaben finanziert.

Der Bischöfliche Stuhl erzielt Erträge aus öffentlichen Zuwendungen (2017 rund 19.000 Euro), die städtische Zuschüsse für ein Jugendhaus beinhalten.

Die Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten stiegen gegenüber dem Vorjahr um rund 8 Prozent. Sie setzen sich zusammen aus den Erträgen aus der Vermietung von Wohnungen und Erbpachten sowie den Erträgen aus Land-, Forstwirtschafts- und Jagdpachten.

Der Aufwandsposten „Zuwendungen und Umlagen an Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen“ umfasst die jährliche Zuweisung für die Bischof-Hemmerle-Professur.

Während des Geschäftsjahres 2017 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt, es fielen daher auch keine Personalaufwendungen an.

Die Abschreibungen betreffen die vermieteten Wohngebäude und das Jugendhaus in Krefeld.

Größte Aufwandsposition sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Sie beinhalten Instandhaltungsaufwendungen sowie die Energie- und Bewirtschaftungskosten. Der Rückgang um rund 65 Prozent gegenüber dem Vorjahr geht vor allem auf den Abschluss der Modernisierung eines Wohngebäudes zurück.

Die Finanzerträge von rund 397.000 Euro stammen aus Ausschüttungen der Beteiligung an der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft.

Im Vorjahr erzielte der Bischöfliche Stuhl aus fälligen Genussrechten einen zusätzlichen Ertrag in Höhe von 108.000 Euro.

Das negative Betriebsergebnis konnte auch im Jahr 2017 durch die Finanzerträge ausgeglichen werden. Es ergab sich ein Jahresüberschuss von rund 290.000 Euro. Nach Dotierung der Rücklagen verbleibt ein Bilanzgewinn von 23.900 Euro.